Osteopathie Rosenheim
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Kosten einer osteopathischen Behandlung


Das Honorar für eine osteopathische Behandlung beträgt für
Jugendliche/Erwachsene
75,– Euro (Selbstzahler) bis 83,– Euro (Bezahlung auf Rechnung).
Säuglinge/Kinder
65,– Euro (Selbstzahler) bis 75,– Euro (Bezahlung auf Rechnung).
Die Behandlungssätze können je nach Zeitumfang leicht variieren.

Familientarif
Dieser Tarif gilt, wenn Sie keine Versicherung haben, die eine osteopathische Behandlung übernimmt und zur gleichen Zeit mehrere Kinder aus der Familie in Behandlung sind.
Geburtstarif
Dieser Tarif gilt für die Erstbehandlung von Babys bis zum 3. Lebensmonat und beträgt 55,– Euro (Selbstzahler).

(Stand 01.06.2018)

In welchen Fall werden die Kosten für eine osteopathische Sitzung von einer Krankenversicherung übernommen?
Als Heilpraktikerin rechne ich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) ab. In folgenden Fällen werden dabei die Kosten i.d.R. vom Versicherungsträger ganz oder teilweise übernommen:
  1. Privat versicherte Patienten, bei denen Heilpraktikerleistungen im Tarif inkludiert sind
  2. Gesetzlich Versicherte mit einer Heilpraktikerzusatzversicherung
  3. Beihilfe-Versicherte
  4. Bei Patienten, die über die Postbeamtenkasse versichert sind
  5. Inzwischen übernehmen auch einige gesetzliche Krankenversicherungen wie z.B. die TKK, die BKK Mobil oil, etc. einen Großteil der Kosten für eine osteopathische Behandlung.
Fragen Sie vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenkasse nach, ob und wenn ja, in welcher Höhe, und unter welchen Bedingungen die Kosten für eine osteopathische Sitzung übernommen werden.

Kann Osteopathie über ein Rezept der gesetzlichen Krankenversicherung für z.B. Manuelle Therapie oder Krankengymnastik abgerechnet werden?
Nein, dies ist leider nicht möglich. In diesem Fall bitte ich Sie einer meiner Physiotherapiekollegen/-innen aufzusuchen.

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